Milliarden für Arbeitsförderung –
und trotzdem eine gläserne Wand?

Die Bundesagentur für Arbeit steht vor einem erheblichen Finanzierungsproblem. Für 2026 wird inzwischen mit einem Darlehensbedarf von rund 8,4 Milliarden Euro gerechnet. Bis Ende des Jahres könnte der Schuldenstand auf rund 9,8 Milliarden Euro steigen.

Die schwache Wirtschaft und die wachsende Arbeitslosigkeit sind wesentliche Ursachen. Doch gerade deshalb muss eine weitere Frage erlaubt sein:

Wie effizient ist unsere staatliche Arbeitsvermittlung?

Im Jahr 2024 standen bei der Bundesagentur für Arbeit knapp 14.000 Vollzeitstellen für die Vermittlung zur Verfügung. Rechnerisch kamen auf einen Arbeitsvermittler lediglich rund sechs direkte Vermittlungen im Jahr.

Das ist etwa eine erfolgreiche Vermittlung alle zwei Monate.

Dabei ist mir bewusst: Eine direkte „Vermittlung nach Auswahl und Vorschlag“ ist statistisch eng definiert. Nicht jede Arbeitsaufnahme, die durch Beratung, Weiterbildung oder Unterstützung ermöglicht wurde, wird darin erfasst. Arbeitsvermittler betreuen außerdem Menschen mit sehr unterschiedlichen Voraussetzungen. Manche brauchen keine Stellenanzeige, sondern zunächst Stabilisierung, Qualifizierung oder persönliche Begleitung.

Trotzdem dürfen wir die Frage nach einem angemessenen Wirkungsziel nicht vermeiden.

Aus meiner unternehmerischen Erfahrung halte ich durchschnittlich 20 direkte Vermittlungen pro Arbeitsvermittler und Jahr für eine realistische Zielgröße.

Das wären nicht einmal zwei Vermittlungen im Monat – ungefähr eine erfolgreiche Vermittlung alle zweieinhalb Wochen.

In einer privat organisierten Arbeitsvermittlung wäre eine solche Größenordnung keine übertriebene Erwartung, sondern wirtschaftliche Voraussetzung. Wer dauerhaft nur sechs Menschen im Jahr vermittelt, könnte seine Personal- und Betriebskosten kaum rechtfertigen.

Übertragen auf knapp 14.000 Arbeitsvermittler könnten 20 Vermittlungen jährlich rund 279.000 direkte Übergänge in Arbeit bedeuten. Gegenüber dem heutigen rechnerischen Stand wären das ungefähr 195.000 zusätzliche Vermittlungen pro Jahr.

Natürlich darf daraus keine blinde Quote entstehen. Eine schnell vermittelte Aushilfstätigkeit ist nicht automatisch ein Erfolg. Entscheidend sind passende und möglichst nachhaltige Beschäftigungsverhältnisse.

Deshalb sollte eine gute Zielgröße mindestens drei Dinge berücksichtigen:

  • Wie viele Menschen wurden vermittelt?
  • Wie passend war die Beschäftigung?
  • Wie viele sind nach sechs oder zwölf Monaten noch beschäftigt?

Das ist keine Generalabrechnung mit den Beschäftigten der Arbeitsagenturen. Viele von ihnen arbeiten engagiert in einem System, dessen Regeln, Zuständigkeiten und Dokumentationspflichten sie nicht geschaffen haben.

Aber ein Apparat mit mehr als 50 Milliarden Euro Jahresausgaben muss sich an seiner Wirkung messen lassen.

Dazu gehört auch seine Erreichbarkeit.

Wer heute ohne lange vorher vereinbarten Termin eine Arbeitsagentur aufsucht, erlebt häufig eine gläserne Wand: Man sieht das Gebäude und erkennt die Institution – aber der persönliche Zugang bleibt versperrt. Gegensprechanlagen, Sicherheitsdienste, digitale Formulare und zentrale Rufnummern ersetzen zunehmend den erreichbaren Ansprechpartner.

Diese gläserne Wand betrifft nicht nur Arbeitslose.

Ich versuche seit mehr als einem Jahr, als zugelassener Bildungsträger einen Zugang zu den verantwortlichen Stellen zu bekommen. Ich war persönlich vor Ort, habe geschrieben, telefoniert und ein zertifiziertes Angebot vorgelegt. Bis heute ist es mir nicht gelungen, auch nur einen begrenzten Piloten zu starten.

Das ist schwer nachvollziehbar, weil die BA 2026 rund 13 Milliarden Euro für aktive Arbeitsförderung vorsieht. Allein für berufliche Weiterbildung sind mehr als vier Milliarden Euro eingeplant.

Es fehlt also nicht grundsätzlich an Geld. Es fehlt offenbar an durchlässigen Entscheidungswegen.

Wenn ein zugelassener Bildungsträger keinen Ansprechpartner erreicht, sein Angebot nicht vorstellen und keinen begrenzten Wirkungsnachweis erbringen kann, schützt sich die Verwaltung vielleicht vor zusätzlicher Arbeit – aber nicht vor Wirkungslosigkeit.

Schutz darf nicht mit Unerreichbarkeit verwechselt werden.

Mein Vorschlag ist deshalb:

Öffnen wir die gläserne Wand.

Schaffen wir erreichbare Ansprechpartner für Arbeitgeber und Bildungsträger. Ermöglichen wir kleinen und neuen Anbietern zeitlich begrenzte Pilotmaßnahmen. Definieren wir realistische Vermittlungsziele und messen wir nicht nur Vorgänge, Ausgaben und Gespräche, sondern nachhaltige Ergebnisse.

Eine lernende Arbeitsverwaltung muss nicht alles selbst leisten. Sie muss aber zugänglich genug sein, um neue Lösungen prüfen zu können.

20 nachhaltige Vermittlungen pro Arbeitsvermittler und Jahr wären kein unmenschliches Leistungsdiktat. Sie wären ein nachvollziehbarer Anspruch an eine staatliche Institution, deren Aufgabe es ist, Menschen und Arbeit zusammenzubringen.

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